Liegenschafts­ent­wässerung

Liegenschaftseigentümer sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, dass die Leitungen, welche das häusliche Abwasser ableiten, dicht sind und kein verschmutztes Wasser in die Umwelt gelangt. Sogenannt sauberes Dachwasser dagegen ist möglichst von Abwasserleitungen fernzuhalten, um diese nicht unnötig zu belasten. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Erhaltung von bestehenden Anlagen als auch bei der Planung von neuen.

Zustandsbeurteilung von Liegenschaftsentwässerungen inkl. Sanierungsberatung
Versickerungsversuche inkl. Auswertung
Berechnung von Retentions- und Sickeranalgen
Unterstützung von Architekten
Unterstützung beim Ausfüllen von Baugesuchsunterlagen bezgl. Liegenschaftsentwässerung

Galerie und Impressionen

Bei bestehenden Liegenschaften müssen zur Bestimmung des Sanierungsumfangs die Leitungen aufgenommen und untersucht werden. In einzelnen Fällen ist infolge früherer Sanierungen oder fehlender Planunterlagen «Detektivarbeit» zu leisten. Ist ein Neubau geplant, erfolgt unsere Zusammenarbeit mit dem beauftragten Architekten.

Was wir können

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